§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltendmachung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot, Annahme und Auftragsunterlagen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eingehende Aufträge können von uns innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Die Annahme unsererseits erfolgt ausschließlich schriftlich, per Telefax oder E-Mail oder durch Ausführung der Arbeiten.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Gegenstand des Auftrags sind nur solche Leistungen, die ausdrücklich vom Kunden beauftragt wurden. Zusätzliche Leistungen, die nach Absprache mit dem Kunden erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die aus nachträglichen Änderungswünschen des Kunden erwachsen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport und Porto. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzu.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist eine Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung geleistet, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit und Abnahme
Angaben über die Lieferfrist und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausnahmsweise verbindlich schriftlich zugesagt wurden.
Im Falle einer schriftlichen Zusage setzt der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung verbindlich zugesagter Lieferfristen und Liefertermine setzt die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Kunden zu liefernden Gegenstände, insbesondere der zu beschichtenden Materialien, etwa erforderlicher Prüfmittel, Prüflehren, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die vollständige und richtige Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Kunden voraus. Ist dies nicht der Fall, so verlängern sich die Fristen und Termine angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Ebenfalls verlängern sich die verbindlich zugesagten Liefertermine und Lieferfristen angemessen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung des Auftrags notwendige Handlung nicht vornimmt. Das gleiche gilt bei Änderungswünschen des Kunden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Dies gilt auch, wenn die Verschlechterung oder der Untergang des Liefergegenstandes nur auf leichtes Verschulden von uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eingetreten ist. Tritt während des Annahme- oder Schuldnerverzugs Unmöglichkeit ein oder verschlechtert sich der Liefergegenstand oder geht dieser unter, ohne dass dies auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren Mitarbeitern oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, bleibt der Kunde zur Gegenleistung verpflichtet.
Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand bis zum Ablauf der Lieferfrist bzw. bis zum Liefertermin unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
§ 5 Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten nach seinen Angaben durch uns versichert.
§ 6 Rechte bei Mängeln, Gewährleistungsausschluss
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, eine nach Art und Umfang angemessene Prüfung der eingehenden Produkte zu veranlassen, auch hinsichtlich etwaiger Abweichung von Farbe, Stückzahl, Passgenauigkeit. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Kalendertage nach Abholung bei Lieferung ab Werk- oder Lagerort, ansonsten nach Anlieferung, versteckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung uns gegenüber in Schrift- oder Textform zu rügen.
Für Sachmängel leisten wir – soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist – über einen Zeitraum von zwölf Monaten Gewähr, berechnet vom Tage des Gefahrübergangs, im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt des Zugangs der Bereitstellungsanzeige der Warenübernahme beim Kunden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos i. S. d. § 276 BGB, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, oder wenn in den Fällen des § 478 BGB (Rückgriff in der Lieferkette mit einem Verbraucher als Endabnehmer) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
Unsere Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung in Form von Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftes Material, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung, fehlerhaften Herstellungsstoffen beruhen. Soweit nicht anderweitig gesondert vereinbart, wird das Material und die Konstruktion der von uns bearbeiteten Teile vom Kunden zur Verfügung gestellt. Für die Beschaffenheit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien, Konstruktionen und Herstellungsstoffen übernehmen wir keine Haftung.
Vorstehendes (§ 6 Nr. 3) gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit. Bessert der Kunde oder ein Dritter die von uns gelieferten bzw. bearbeiteten Produkte unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die hieraus entstehenden Folgen.
Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt.
Soweit ein Mangel des Leistungsgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Im Fall der Nachbesserung stehen uns in der Regel zwei Nachbesserungsversuche zu.
Im Falle einer Ersatzlieferung verpflichtet sich der Kunde, seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachzukommen, insbesondere uns die Rohteile für die Beschichtung zur Verfügung zu stellen.
Schlägt die Nachbesserung oder die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden oder Dritten, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen bestehen keine Mängelansprüche, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn der Mangel auf einen vom Kunden gelieferten Stoff, Material zurückzuführen ist. Das gleiche gilt, wenn die von uns erbrachte Leistung nach Anweisung des Kunden erbracht wurde.
§ 7 Haftung und Schadensersatz
Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahme nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Vorstehender Haftungsausschluss gem. § 7 I gilt nicht:
für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf, teilweise als „Kardinalpflichten“ bezeichnet;
im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitraum vereinbart war;
soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Werkleistung bzw. Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko i. S. von § 276 BGB übernommen haben;
bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall des vorstehenden Absatzes 2c, 2d, 2e, 2f vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hierzu 2 b) nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme i. H. v. 1.000.000,00 € (in Worten: Eine Million Euro). Dies gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in den Fällen gesetzlich zwingender, abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gem. den vorstehenden Absätzen (1.) bis (4.) gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, Inhaber, unserer leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie etwaigen Subunternehmen.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Wir behalten uns das Eigentum an allen Waren und Gegenständen vor, an denen wir Eigentum erworben haben oder im Rahmen des Bearbeitungsvorgangs werden, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschl. der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
An allen vom Kunden übersandten, in dessen Eigentum stehenden Waren und Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden einschl. der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
§ 9 Zugangsfiktion
Sämtliche Erklärungen unsererseits gegenüber dem Kunden gelten ab zwei Kalendertagen nach Absendung als zugegangen, soweit diese nicht Erklärungen von besonderer Bedeutung, insbesondere Kündigungen, Rücktritt, Anfechtungen oder sonstige Erklärungen, die einen nicht unerheblichen Nachteil für den Kunden bewirken, betreffen.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht, Schriftform, salvatorische Klausel
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Schwäbisch Gmünd der Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem sonstigen, gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und uns aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Änderungen und Ergänzungen der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB) in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.